Antrag auf Erstattung von Essenssgeld

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

Sie haben zweimal im Schuljahr die Möglichkeit, eine anteilige Essensgeldrück-erstattung bei Nichtteilnahme am gemeinsamen Mittagessen zu beantragen. Dies ist immer zum Ende eines Halbjahres, also zum 31.01. und 31.07., möglich. Sie haben im Zeitraum vom 31.01.-28.02. und 31.07.-31.08. die Möglichkeit für das jeweils vorausgegangene Schulhalbjahr zu beantragen. Außerhalb dieses Zeitraumes steht das Formular nicht zur Verfügung.